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ÜBER MICH
Ihr Partner für
Ladungssicherung und
Fahrerweiterbildung.
Mit über 23 Jahren Erfahrung als Fahrschullehrer aller Klassen verfüge ich über umfassendes Fachwissen und Praxiskenntnisse in der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern.
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Seit der Einführung der Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildung habe ich mich intensiv auf die Schulung von Berufskraftfahrern spezialisiert. Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind dabei insbesondere die Weiterbildung, die Ladungssicherung sowie der Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät.
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Vor meiner Selbstständigkeit war ich viele Jahre als Dozent für die Berufskraftfahrer-Weiterbildung für LKW- und Buslenker beim BFI und WIFI tätig. Zusätzlich bin ich als Prüfer für den Lehrberuf BerufskraftfahrerIn bei der Arbeiterkammer Salzburg aktiv.
In dieser Zeit konnte ich mir ein fundiertes und praxisnahes Wissen aneignen, das ich mit großer Leidenschaft an meine Kursteilnehmer weitergebe.
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Ich freue mich darauf, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen, und stehe Ihnen für Ihre Anfrage jederzeit gerne zur Verfügung.


GRUNDQUALIFIKATION-
WEITERBILDUNG C95, D95
Laut der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer - GWB des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie sind alle Besitzer der Führerscheine C, C1 und D, die den Führerschein beruflich nutzen, verpflichtet, im Zeitraum von 5 Jahren 35 Stunden Fortbildung zu besuchen. Diese Regelung gilt für Führerschein D-Besitzer seit 01.09.2008 und für Führerschein C- und C1-Besitzer seit 01.09.2009.
Zum Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden – einerseits für Berufskraftfahrer*innen-Anwärter ohne C-Schein, andererseits für BerufskraftfahrerInnen, die bereits die C-Lenkberechtigung besitzen und ihre C95- Qualifikation erwerben wollen:
Die C95-Qualifikation im Zuge der Führerscheinausbildung:
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50 Min. C-Praxisprüfung
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50 Min. C95-Qualifikationsprüfung
Die C95-Qualifikationsprüfung mit vorhandenen C-Schein, absolviert nach dem 09.09.2009
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90 Min. C95-Qualifikationsprüfung
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Schriftliche und Mündliche Prüfung bei der Landesregierung
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Ausnahmen:
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Abschleppfahrten durch KFZ-Techniker Gelegentliche Transporte im Bereich Verwaltungstechnik
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Transport von firmeneigenen Gütern
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Lenker mit einer Lenkberechtigung der Klasse C1 oder C, die Fahrzeuge lenken, die mit anderen Lenkberechtigungen gelenkt werden dürfen
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Marktfahrer
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Mitarbeiter von Gartenbaubetrieben Kraftfahrzeuge, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht über 45 km/h liegt
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Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr und für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständige Kräfte
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Kraftfahrzeuge, die zum Zweck der technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, sowie Neufahrzeugen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen sind („Mechaniker“)
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Rettungsdienst
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Wenn es sich bei der Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Lenker zur Ausübung seines Berufs verwendet, nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt.
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Die D95-Qualifikation im Zuge der Führerscheinausbildung:
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50 Min. D-Praxisprüfung
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50 Min. D95-Qualifikationsprüfung
Die D95-Qualifikationsprüfung mit vorhandenen D-Schein, absolviert nach dem 09.09.2008
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90 Min. D95-Qualifikationsprüfung
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Schriftliche und Mündliche Prüfung bei der Landesregierung
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Die Weiterbildung kann als ganzer Block, oder in Einzeltagen zu je sieben Stunden absolviert werden. Selbstverständlich organisiere ich diese Weiterbildung auf Ihre Bedürfnisse angepasst, z.B. in Ihrem Unternehmen vor Ort. Sie bestimmen Datum, Zeit und Ort der Schulung und ich übernehme die professionelle Umsetzung!

GRUNDQUALIFIKATION
WEITERBILDUNG C95
Berufskraftfahrer- Weiterbildungen nach EU Richtlinie 2003/59
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MODUL 1: Fahrzeugtechnik
MODUL 2: Spritsparen
MODUL 3: Ladungssicherung + Güterverkehr
MODUL 4: Arbeitsrecht
MODUL 5: Humanfaktoren
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Teilnehmerkreis:
Alle, die den Führerschein C, C1 besitzen, diesen beruflich nutzen und verpflichtet sind, die Weiterbildung gemäß § 13 Grundqualifikations- und Weiterbildungs- Verordnung - Berufskraftfahrer GWB zu absolvieren.​
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Sie erhalten nach Absolvierung jedes Moduls eine Bescheinigung über eine Weiterbildung gemäß § 19b GütbefG / § 14c GelverkG / § 44c KflG iVm § 12 GWB.
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Preis: € 140,- pro Teilnehmer und Modul.
Rabatt bei Gruppenbuchung möglich.
Grundqualifikation
Weiterbildung D95
Berufskraftfahrer- Weiterbildungen nach EU Richtlinie 2003/59
​
MODUL 1: Fahrzeugtechnik
MODUL 2: Spritsparen
MODUL 3: Ladungssicherung + Personenverkehr
MODUL 4: Arbeitsrecht
MODUL 5: Humanfaktoren
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Teilnehmerkreis:
Alle, die den Führerschein D, D1 besitzen, diesen beruflich nutzen und verpflichtet sind, die Weiterbildung gemäß § 13 Grundqualifikations- und Weiterbildungs- Verordnung - Berufskraftfahrer GWB zu absolvieren.​
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Sie erhalten nach Absolvierung jedes Moduls eine Bescheinigung über eine Weiterbildung gemäß § 19b GütbefG / § 14c GelverkG / § 44c KflG iVm § 12 GWB.
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Preis: € 140,- pro Teilnehmer und Modul.
Rabatt bei Gruppenbuchung möglich.


LADUNGSSICHERUNG
Unzureichende Ladungssicherung verursacht jedes Jahr erhebliche Sachschäden an transportierten Gütern und führt zu zahlreichen Unfällen mit Personenschäden – teilweise mit tödlichem Ausgang. Umso wichtiger ist es, dass Verlader, Fahrer und Fahrzeughalter die geltenden Vorschriften nicht nur kennen, sondern konsequent in der Praxis umsetzen.
Mit meiner langjährigen Erfahrung biete ich Ihnen ein Seminar, in dem Sie die Grundlagen der Ladungssicherung sowohl theoretisch als auch praxisnah erlernen. Der Fokus liegt dabei auf einer sicheren, vorschriftsgemäßen und verantwortungsbewussten Umsetzung im Arbeitsalltag.
Ob Spedition oder kleines bzw. mittelständisches Unternehmen – ich stelle Ihnen gerne ein individuell abgestimmtes Schulungspaket zusammen, das genau auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist.
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Selbstverständlich organisiere ich diese Weiterbildung auf Ihre Bedürfnisse angepasst, z.B. in Ihrem Unternehmen vor Ort. Sie bestimmen Datum, Zeit und Ort der Schulung und ich übernehme die professionelle Umsetzung!

DIGI-TACHO
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitnehmer (Lenker) lt. § 14 ASchG(ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) in der Arbeitszeit nachweislich zu unterweisen oder erforderlichenfalls von geeigneten Fachleuten unterweisen zu lassen
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Ich biete Ihnen Schulungen zu diesem Thema mit folgenden Inhalten an:
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EU-Sozialvorschriften
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Handhabung des Digitalen Kontrollgerätes und der Fahrerkarte
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Pflichten der Lenker:innen
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Dauer ca. 4 Stunden
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Info und Anmeldung:
Termin und Ort auf Anfrage
Preis auf Anfrage
Selbstverständlich organisiere ich diese Schulung auf Ihre Bedürfnisse angepasst, z.B. in Ihrem Unternehmen vor Ort. Sie bestimmen Datum, Zeit und Ort der Schulung und ich übernehme die professionelle Umsetzung!
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